Titelbild: Forensisch-Psychiatrischer Dienst (FPD)

Der Forensisch-Psychiatrische Dienst (FPD) ist ein interdisziplinärer Dienst, welcher sich an der Schnittstelle von Medizin, Psychologie und Recht engagiert.

Zu den Aufgaben unseres Dienstes gehören Lehre und Forschung sowie Dienstleistungen in den Bereichen Begutachtung (u.a. strafrechtliche Begutachtung, versicherungsrechtliche Begutachtung, testpsychologische Zusatzbegutachtung) und die Vermittlung wissenschaftlichen Fachwissens in Form von Workshops, Referaten und Beratungen (u.a. in den Bereichen forensische Psychiatrie und Rechtspsychologie).

Hier finden Sie nähere Informationen zu den zwei Hauptpfeilern des FPDs:

Die forensische Psychiatrie, der zentrale Pfeiler unseres Dienstes, ist ein Fachgebiet, das sich in besonderer Weise mit rechtlichen Aspekten befasst, die sich im Zusammenhang mit psychischen Störungen ergeben können. Dazu zählen für uns neben der Beantwortung gutachterlicher Fragestellungen (z.B. in Hinblick auf Schuldfähigkeit und Legalprognose) auch die Untersuchung von Aspekten, die sich aus der Versorgung von inhaftierten Menschen mit psychischen Störungen, ergeben.

Die Rechtspsychologie, ein zweiter Pfeiler unseres Dienstes, befasst sich mit den Anwendungen psychologischer Theorien, Methoden und Ergebnisse auf Probleme des Rechtswesens. Dazu gehören bei uns z.B. die testpsychologische Begutachtung, aber auch die Vermittlung und Anwendung von Fachwissen in Bereichen wie Einvernahmen, Täuschung, Suggestion, Gedächtnis und Urteilsfehler.