Die Rechtspsychologie, ein zweiter Pfeiler unseres Dienstes, befasst sich mit den Anwendungen psychologischer Theorien, Methoden und Ergebnisse auf Probleme des Rechtswesens. Dazu gehören bei uns z.B. die testpsychologische Begutachtung, aber auch die Vermittlung und Anwendung von Fachwissen in Bereichen wie Einvernahmen, Täuschung, Suggestion, Gedächtnis und Urteilsfehler.